FFP2-Maskenpflicht
Der Zugang zum Altenheim- und Schwimmbadbereich ist nur mit FFP2-Maske gestattet, da hier gesonderte Regelungen gelten. Die FFP2-Maske ist auch im Schwimmbad zu tragen, nur im Wasser und unter der Dusche nicht.
Dürfen Begleitpersonen mit ins Schwimmbad?
Aktuell gelten hier keine coronabedingten Regelungen. Informationen zu Belgeitpersonen finden Sie unter den den FAQs -> allgemeine Kursinformationen.